ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AMCON Europe s.r.o.
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch die AMCON Europe s.r.o., Kennnummer: 24831115, mit dem Firmensitz in Za Tratí 207, 252 19 Chrášťany, Tschechische Republik, eingetragen im beim Stadtgericht Prag geführten Handelsregister, Abschnitt C, Akte 178375 (im Folgenden: „Verkäufer“) an ihre Kunden oder anderen Geschäftspartner (im Folgenden: „Käufer“). Der Begriff „Lieferung“ beinhaltet die Lieferung aller durch den Verkäufer produzierten und/oder angebotenen Waren (im Folgenden: „Waren“) und alle damit verbundenen, durch den Verkäufer angebotenen Dienstleistungen. Der Verkäufer ist berechtigt, ihre Lieferungen durch Dritte zu erbringen.
- Diese AGB gelten für alle Vertragstypen, die mit dem Verkäufer abgeschlossen werden, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Kaufverträge (im Folgenden: „Vertrag“).
- Jegliche Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht und sind ausgeschlossen. Solche Geschäftsbedingungen gelten nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
II. Vertragsabschluss
- Der Verkäufer bietet dem Käufer den Abschluss eines Vertrags durch Abgabe eines Angebots an den Käufer (per E-Mail oder auf andere vereinbarte oder übliche Weise für die Kommunikation zwischen den Parteien), das die Spezifikation der Waren, den Kaufpreis, die Zahlungs- und Lieferbedingungen enthält.
- Das Angebot muss durch den Käufer akzeptiert werden. Das Angebot kann durch den Verkäufer innerhalb der Zeit oder Frist für die Akzeptanz widerrufen oder geändert werden. Sollte die Zeit oder Frist für seine Akzeptanz nicht ausdrücklich vereinbart sein, gilt eine im Geschäftsleben oder in der Praxis zwischen den Parteien übliche angemessene Zeit oder Frist.
- Jegliche einseitige Änderung, Modifizierung oder Ergänzung des Angebots durch den Käufer ist nichtig. Der Verkäufer schließt hiermit die Anwendung des § 1740 (3) des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Tschechischen Republik in seiner geänderten Fassung (im Folgenden: „Bürgerliches Gesetzbuch“) aus.
- Sobald das Angebot durch den Käufer akzeptiert wurde, unterschreiben die Parteien einen schriftlichen Vertrag, der sich auf die Angebotsnummer bezieht. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald er durch den Verkäufer und Käufer unterzeichnet wurde.
- Nach der Akzeptanz des Angebots durch den Käufer mit seiner Unterschrift des Vertrags darf der Käufer die Bestellung oder die im Angebot enthaltenen Bedingungen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht ändern, modifizieren oder kündigen.
- Im Falle der Kündigung der Bestellung oder Teile davon durch den Käufer kann der Verkäufer eine Kündigungsgebühr von fünfunddreißig Prozent (35%) des Gesamtpreises der Bestellung oder des anteiligen Betrags des Bestellpreises an den Käufer verrechnen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für jeglichen Verzug durch Änderungen der Bestellung.
- Die Spezifikation der entsprechend dem Plan oder den Anforderungen des Käufers produzierten Waren basieren auf den durch den Verkäufer bereitgestellten und durch den Käufer schriftlich genehmigten Spezifikationsblättern. Die Spezifikationsblätter werden spätestens bis zur Unterzeichnung des Vertrags durch den Verkäufer bereitgestellt. Sobald der Käufer die Spezifikationen genehmigte, sind jegliche durch den Käufer angeforderte Änderungen ohne Überprüfung der Spezifikationsblätter und schriftliche Genehmigung des Käufers nicht möglich. Alle durch vom Käufer angeforderte Änderung(en) der Spezifikationsblätter entstandenen Zusatzkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Verkaufspreis kann sich dementsprechend erhöhen und die Lieferzeit kann sich verlängern.
III. Kaufpreis, Zahlung
- Der Käufer stimmt zur Zahlung des geltenden oder vereinbarten Preises an den Verkäufer für den Kauf der Waren und aller anderen Dienstleistungen. Das gilt auch für vom Käufer vereinbarten Dienstleistungen und Zahlungen durch den Verkäufer an Dritte.
- Der Verkäufer kann die vereinbarten Kaufpreise oder die Preise für die erbrachten Dienstleistungen ändern, falls der Käufer zusätzliche Änderungen in der Lieferung oder in den Dienstleistungen anforderte und der Verkäufer diese Änderungen genehmigte.
- Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, enthält der Kaufpreis keine zusätzlichen Kosten wie Steuern (z. B. MwSt.) und Zollabgaben, falls solche anfallen, Transportkosten oder spezielle Anforderungen bezüglich der durch den Käufer angeforderten Verpackung. Alle Steuern oder Zollabgaben, falls solche anfallen, sind durch den Käufer zu tragen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die zusätzlichen Dienstleistungen wie die Installation der Waren, Schulung oder Wartung gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Verkäufer ist zur Forderung einer angemessenen Anzahlung oder Sicherheit beim Abschluss des Vertrags oder später berechtigt. Wenn sich die Anzahlung auf den Kaufpreis beläuft, gilt Artikel X dieser AGB nicht.
- Falls auf der durch den Verkäufer ausgestellten Rechnung die Zahlungsfrist nicht anders oder nicht angeben ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Käufer zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlungsfrist für einen beliebigen Zeitpunkt zu bestimmen und ihre sofortige Zahlung zu fordern.
- Wenn die Zahlungsmethode bargeldlos ist, ist der Käufer zur Angabe einer Zahlungsreferenznummer bei der Überweisung des Kaufpreises verpflichtet. Wenn die Zahlungsmethode bargeldlos ist, wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers für den Kaufpreis in dem Moment erfüllt, wenn der entsprechende Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
- Der Käufer trägt alle mit der Zahlung verbundenen Banküberweisungskosten.
- Im Falle von Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Verrechnung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 0,2% der versäumten Zahlung für jeden Tag des Verzugs berechtigt. Der Käufer zahlt eine Gebühr von CZK 200 an den Verkäufer für jede durch den Verkäufer an den Käufer geschickte Verzugsbenachrichtigung. Darüber hinaus hat der Käufer dem Verkäufer eine Entschädigung für alle in Verbindung mit der Eintreibung der Schulden des Käufers, insbesondere der Kosten der Rechtsvertretung entstandenen Kosten zu leisten.
IV. Transport und Lieferung der Waren
- Der Verkäufer liefert die bestellten Waren auf die im Angebot angeführten Adresse, andernfalls auf die Adresse der Niederlassung des Käufers.
- Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, wer für den Transport der Ware verantwortlich ist.
- Falls sich der Vertrag auf eine Incoterms-Regel bezieht, die letzte Incoterms-Version wird angenommen.
- Für den Fall, dass die Lieferung der Waren durch dem Käufer zuzuschreibenden Gründe wiederholt versucht wurde oder die Waren auf andere Weise als im Angebot festgehalten geliefert werden mussten, ist der Käufer zur Deckung aller Kosten verpflichtet, die durch die wiederholten Lieferversuche oder die abweichende Liefermethode entstanden sind.
- Die Schadensgefahr an den Waren geht bei der Übernahme der Lieferung oder, wenn der Käufer die Waren nicht rechtzeitig übernimmt, ab der Zeit an den Käufer über, wenn die Waren im zur Verfügung gestellt werden und er durch Versäumung der Entgegennahme der Lieferung eine Vertragsverletzung begeht.
- Die Übertragung des Eigentumsrechts ist nach Artikel IV. (4) dieser AGB unabhängig vom Gefahrübergang. Das Eigentumsrecht wird durch den Vertrag selbst ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens übertragen.
- Der Käufer muss die Waren baldmöglichst nach dem Gefahrübergang an den Waren untersuchen.
- Wenn die Waren durch den Käufer ohne entsprechende Möglichkeit zur Untersuchung in Transit umgeleitet oder wiederversendet werden, und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Verkäufer diese Umleitung oder Wiederversendung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, kann die Untersuchung bis zum Eintreffen der Waren am neuen Ziel aufgeschoben werden.
V. Verbundene Dienstleistungen
- Falls zwischen den Parteien vereinbart, kann der Verkäufer dem Käufer mit den gelieferten Waren verbundene Dienstleistungen wie Installation der Waren, Schulung des Personals des Käufers oder jede andere Art von technischer Unterstützung erbringen.
- Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Käufer alle durch die Erbringung solcher Dienstleistungen durch den Verkäufer entstandenen angemessenen Kosten, insbesondere, aber nicht ausschließlich die Kosten für Transport, Unterkunft und andere angemessene Kosten zu tragen.
- Der Käufer muss den Verkäufer über alle möglichen Gefahren und anderen Umstände informieren, die Einfluss auf die Qualität und/oder die Erbringung der Dienstleistungen haben könnten, vor der Erbringung der Dienstleistungen durch den Verkäufer.
- Der Käufer muss mit dem Verkäufer im der erforderlichen Maße bei der Erbringung der verbundenen Dienstleistungen zusammenarbeiten, insbesondere, aber nicht ausschließlich muss der Käufer dem Verkäufer den Zugang zu seinem Standort, wo die Waren installiert sind, ermöglichen oder den Zugang zu den Waren auf andere Weise gewährleisten.
- Jegliche Schadensersatzansprüche des Käufers in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen nach diesem Artikel sind ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden Tod, Körperverletzung oder sonstige Gesundheitsverletzung, Schaden durch absichtliche Verletzung der Verpflichtungen oder grobe Fahrlässigkeit durch den Verkäufer oder seiner Angestellten.
VI. Rechte und Verpflichtungen des Verkäufers
- Der Verkäufer muss die Waren an den im Vertrag bestimmten Lieferort fehlerfrei und termingerecht liefern.
- Der Verkäufer verpackt die Waren nach dem Standardverpackungsverfahren des Verkäufers, das die Lieferung der Waren zum Endziel ermöglicht. Sollte der Käufer jedoch eine Änderung dieser Verfahren anfordert, macht der Verkäufer die geforderte Änderung und der Käufer trägt alle dem Verkäufer bei der Durchführung dieser geänderten Verfahren entstehenden angemessenen Kosten über die Kosten hinaus, die dem Verkäufer bei seinen Standardverfahren entstanden wären.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren und alle damit verbundenen Dokumente dem Käufer zu übergeben.
- Der Verkäufer muss die Waren in der vertraglich geforderten Menge, Qualität und Beschreibung sowie mit dem vertraglich geforderten Inhalt und in der vertraglich geforderten Verpackung liefern.
- Wenn der Verkäufer die Waren vor dem Lieferdatum geliefert hat, kann er bis zu diesem Datum jeden fehlenden Teil liefern oder fehlende Mengen der gelieferten Waren komplettieren, oder jegliche fehlerhafte Waren ersetzen oder jegliche Fehler der gelieferten Waren ausbessern.
VII. Rechte und Verpflichtungen des Käufers
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis an den Verkäufer entsprechend den im Vertrag bestimmten Zahlungsbedingungen und diesen AGB zu zahlen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung entgegenzunehmen. Der Käufer muss alle von ihm zu erwartenden Maßnahmen treffen, um dem Verkäufer die Lieferung und Übergabe der Waren an den Käufer zu ermöglichen.
- Für den Fall, dass der Käufer seiner Verpflichtung nach Artikel VII (2) dieser AGB nicht rechtzeitig nachkommt, und nicht anders vereinbart, wird der Verkäufer die Waren kostenfrei für den Käufer fünfzehn (15) Tage nach dem im Vertrag bestimmten Lieferdatum lagern. Ab dem sechzehnten (16.) Tag soll der Käufer eine Vertragsstrafe in der Höhe von 0,1% des Kaufpreises für jeden Tag der Lagerung an den Verkäufer zahlen. Die Lagergebühr ist nach Erhalt der Rechnung für die Lagerung fällig, unabhängig davon, ob eine Rechnung für die Waren an den Käufer ausgestellt wurde oder der Käufer die Waren bezahlt hat. Die Zahlung der Vertragsstrafe berührt nicht das Recht des Verkäufers zur Forderung eines Schadenersatzes für die Verletzung der Verpflichtung.
VIII. 12) Garantie und Mängelhaftung
- Der Verkäufer haftet entsprechend dem Vertrag und diesen AGB für jegliche im Zeitpunkt des Gefahrübergangs an den Käufer bestehende Fehler.
- Zusätzlich bietet der Verkäufer dem Käufer eine Garantie, wonach sich der Verkäufer verpflichtet, dass die Waren für den üblichen Zweck für eine Garantiezeit von 24 Monaten geeignet sein werden. Die Garantiezeit beginnt mit der Lieferung der Waren an den Käufer. Die Garantie gilt nicht für durch den Verkäufer produzierte und/oder angebotene chemische Produkte.
- der Umfang der Garantie kann im Garantieschein genauer bestimmt werden, der durch den Verkäufer bei der Lieferung der Waren an den Käufer übergeben werden kann.
- Die Garantie gilt nicht für Fehler, die auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) jede Änderung, Reparatur oder jeder Umbau der Waren durch den Käufer oder Dritte, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers; (ii) eine Benutzung der Waren entgegen der mitgelieferten Dokumentation oder eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung der Waren; (iii) jeder Fehler der Waren infolge Einbau eines oder Kombination mit einer Komponente, einem Material oder Produkt des Käufers oder Dritter durch den Käufer oder Dritte; oder (iv) der Versuch des Käufers oder Dritter, die Waren zu reparieren, zu missbrauchen, ein vorsätzliches Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder ein Unfall.
- Der Käufer muss den Verkäufer über Fehler der Waren innerhalb einer angemessenen Zeit informieren, nachdem er den Fehler entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, spätestens 10 Tage nach Übernahme der Waren oder 10 Tage nach Auftreten des Fehlers, andernfalls verliert er jegliche Rechte für Gewährleistungsansprüche nach diesen AGB.
- Die Bemerkung innerhalb der Bedeutung des Artikels VIII (5) dieser AGB muss die Art des Fehlers konkret durch Beschreibung des Typs und Umfangs des Fehlers angeben.
- Wenn eine mangelhafte Leistung eine grundsätzliche Verletzung des Vertrags darstellt, ist der Käufer berechtigt:
i) den Fehler durch Erhalt eines neuen fehlerfreien Teils oder Lieferung eines fehlenden Teils beseitigen zu lassen,
ii) den Fehler durch Erhalt eines reparierten Teils beseitigen zu lassen,
iii) eine angemessene Reduzierung des Kaufpreises zu fordern, oder
iv) vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Fehler nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens beseitigt wird. - Der Käufer kann die Wahl ohne Zustimmung des Verkäufers nicht ändern. Das gilt nicht, wenn der Käufer die Reparatur eines Fehlers forderte, der sich als irreparabel erwies.
- Der Käufer muss den Verkäufer über das gewählte Recht bei der Entdeckung des Fehlers oder ohne schuldhaftes Zögern danach benachrichtigen, spätestens 1 Woche nach der Entdeckung des Fehlers.
- Keine Waren dürfen gegen Rückzahlung zurückgesandt werden, ohne dass der Käufer die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers dazu erhält. Die Waren müssen in gutem Zustand, in ihrer Originalverpackung mit vollständiger Identifizierung und der gesamten Begleitdokumentation mit Anführung aller durch den Käufer beanstandeten Fehler zurückgeschickt werden. Die Lieferkosten für die zurückgeschickten Waren müssen durch den Käufer im Voraus bezahlt werden. Für die zurückgeschickten Waren kann eine Rücknahmegebühr verlangt werden. Die zurückgeschickten Waren müssen sicher in ihren Originalverpackungsmaterialien verpackt sowie ausreichend versichert und geschützt sein, damit sie ohne Beschädigung bei Verkäufer eintreffen. Alle dem Verkäufer für die Rücknahme der Waren entstandenen Kosten einschließlich der Bearbeitungsgebühren werden durch den Käufer getragen. Die entsprechend dem Plan oder den Anforderungen des Käufers produzierten Waren dürfen nicht gegen Rückzahlung zurückgesandt werden.
- Der Verkäufer, seine verbundenen Unternehmen und seine leitenden Mitarbeiter, Direktoren, Angestellten und Vertreter sind nicht verantwortlich für direkte oder Folgeschäden einschließlich und ohne Einschränkung Gewinnverlust, Nutzenausfall, Stillstand, Verlust von Firmenwert, Geschäftsunterbrechung, Leistungsverzug oder Verlust von Möglichkeiten. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden an den natürlichen Rechten einer Person durch den Verkäufer absichtlich oder mit grober Fahrlässigkeit verursacht wurde.
IX. Beendigung des Vertrags
- Außer gesetzlichen Ursachen kann der Verkäufer vom Vertrag in dem Falle zurücktreten, dass eine vereinbarte oder geforderte Anzahlung gemäß des Artikels III (4) dieser AGB selbst innerhalb einer durch den Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht bezahlt wurde.
- Der Verkäufer ist ähnlicherweise zum Rücktritt vom Vertrag bei einem sachlich gerechtfertigter Grund berechtigt, insbesondere:
i) wenn der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt oder andere Umstände, für die der Verkäufer nicht verantwortlich ist, nicht fähig ist; als höhere Gewalt zählen alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und seine Leistung beeinträchtigen einschließlich und ohne Einschränkung von Regierungsvorschriften oder -anordnungen, Krieg, Unruhen, Brand, Streik, Aussperrung, unmittelbarer Bedrohung eines terroristischen Anschlags oder anderen ähnlichen Gründen;
ii) wenn der Käufer irreführende oder falschen Informationen zur Durchführung des Vertrags oder dem Verkäufer zur korrekten Lieferung oder Dienstleistung liefert, z. B. bezüglich der Identität des Käufers oder des Zwecks;
iii) wenn der Käufer Zahlungsunfähigkeit erklärt oder Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen den Käufer eingeleitet wurde;
iv) im Falle der Verletzung des Artikels VII (1) oder VII (2) dieser AGB. - Wenn der Verkäufer aus berechtigten Gründen vom Vertrag zurücktritt, ist der Käufer zur Forderung von Kompensation nicht berechtigt.
- Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Verkäufer zur Kompensation für den entsprechenden Teil des Kaufpreises der Waren berechtigt, der vor der Beendigung des Vertrags geliefert, oder Dienstleistungen, die erbracht wurden.
X. Sicherheit
- Die Parteien vereinbarten eine Übertragung des Eigentumsrechts an den Waren als Leistungssicherheit des Käufer gemäß Artikel VII (1) dieser AGB. Die Übertragung des Eigentumsrechts als Sicherheit tritt am Tag nach dem Tag der Wirksamkeit des Vertrags in Kraft.
- Die Übertragung des Eigentumsrechts als Sicherheit wird als eine Übertragung mit auflösender Bedingung der Zahlung des gesamten Kaufpreises.
- Während der Dauer der Übertragung des Eigentumsrechts als Sicherheit wird der Verkäufer lediglich die einfache Administration der Waren im Sinne der §§ 1405 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchführen.
- Die Parteien vereinbarten eine Ausleihung im Sinne der §§ 2193 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit einer aufschiebenden Bedingung zum Tag der Übergabe der Waren an den Käufer entsprechend dem Vertrag und diesen AGB. Der Leihvertrag endet im Moment der Erlöschung der Übertragung des Eigentumsrechts als Sicherheit entsprechend Artikel X (5) dieser AGB oder falls die Übertragung des Eigentumsrechts als Sicherheit bedingungslos entsprechend Artikel X (7) dieser AGB wird. Im Falle der Beendigung der Ausleihung wegen Anwendung des Artikels X (7) dieser AGB ist der Käufer verpflichtet, die Waren ohne schuldhaftes Zögern nach der Beendigung des Leihvertrags an den Verkäufer zurückzugeben.
- Die Übertragung des Eigentumsrechts als Sicherheit erlischt im Zeitpunkt der Zahlung des gesamten Kaufpreises. Als Ergebnis muss der Verkäufer dem Käufer die Ausübung seiner Eigentumsrechte an den Waren im vollen Maße ermöglichen.
- Die Parteien vereinbarten den Ausschluss des § 2044 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Wenn die Verpflichtung des Käufer gemäß Artikel VII (1) dieser AGB nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem Verzug dieser Verpflichtung erfüllt werden, wird die Übertragung des Eigentumsrechts als Sicherheit bedingungslos und der Verkäufer ist berechtigt, seine Eigentumsrechte an den Waren im vollen Maße auszuüben oder die Waren an Dritte zu verkaufen.
XI. Unlauterer Wettbewerb und Weiterverkauf
- Der Käufer darf keine Kopien oder Nachahmungen der Waren produzieren.
- Der Käufer darf die Waren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zerlegen oder ändern.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die Originalbezeichnung der Waren bei Weiterverkauf zu entfernen oder zu ändern.
- Bei Weiterverkauf muss der Käufer die mit den Waren gelieferte Originaldokumentation übergeben.
- Mit Ausnahme des Weiterverkaufs ist der Käufer nicht berechtigt, das eingetragene Warenzeichen des Verkäufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu benutzen. Zum Zwecke des Weiterverkaufs ist der Käufer zur Benutzung des eingetragenen Warenzeichens des Verkäufers nur im Bezug auf die vom Verkäufer gekauften Waren berechtigt. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Warenzeichen in Verbindung mit anderen, nicht durch den Verkäufer produzierten Waren zu benutzen.
XII. Vertraulichkeit und Bezugnahme
- Informationen bezüglich geschäftlicher Aktivitäten und Angelegenheiten der Parteien, die die Parteien einander bei den Vertragsverhandlungen oder danach offengelegt haben, insbesondere solche, die als Geschäftsgeheimnis gemäß § 504 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betrachtet werden können, sind vertraulich und dürfen Dritten nicht offengelegt werden, es sei denn, es handelt sich um Informationen:
i) die öffentliche Kenntnis sind oder wurden, falls diese nicht als direktes oder indirektes Ergebnis der durch Verletzung des Vertrags oder dieser AGB oder Verletzung jeglicher anderen Vertraulichkeitsverpflichtung einer der Parteien sind;
ii) aus einer Quelle gefunden waren, die nicht mit den Parteien verbunden ist und die Quelle nicht unter einer Vertraulichkeitsverpflichtung bezüglich solcher Informationen steht; oder
iii) bezüglich der die Parteien schriftlich vereinbaren, dass sie keine vertrauliche Informationen darstellen.
- Die Parteien dürfen gemäß Artikel XII (1) dieser AGB definierte vertrauliche Informationen:
i) an professionelle Berater wie Anwälte, Buchhalter oder andere vereinbarte Beraterparteien;
ii) bei zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, Anordnungen eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Rechts-, Regierungs- oder Aufsichtsbehörde;
iii) an durch die andere Partei schriftlich genehmigte Personen offen legen. - Die Parteien müssen den Schutz der gemäß Artikel XII (1) dieser AGB definierten vertraulichen Informationen durch ihre Angestellten und mitwirkenden Personen oder Stellen sicherstellen.
- Unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieses Vertrags darf der Verkäufer den Namen des Käufers und die Ergebnisse der Leistung der Waren in seinen Marketing- und Werbematerialien als Hinweis auf seine Erfahrung und in seinen internen Datensystemen verwenden.
XIII. Schlussbestimmungen
- Mündliche Vereinbarungen werden nur nach ihrer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen, diesem Artikel, der Akzeptanz eines Angebots durch den Käufer oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte oder Verpflichtungen, oder den gesamten Vertrag Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu übertragen.
- Jegliche Mitteilungen oder Erklärungen in Verbindung mit dem Vertrag müssen in Tschechisch oder Englisch über elektronische Kommunikation (Email) oder über auf eine andere entsprechend der Praxis zwischen den Parteien resultierende Weise erfolgen. Das gilt nicht für Mitteilungen oder Erklärungen, die zur Beendigung des Vertrags führen und eine Mitteilung im Sinne des Artikels VIII (6) dieser AGB, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief, oder für Mitteilungen oder Erklärungen, die schriftlich zu erfolgen haben.
- Für alle zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Tschechischen Republik. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (das Wiener Übereinkommen) und der Kollisionsnormen sind ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten sollen ausschließlich durch das nach dem Gerichtsstand des Verkäufers zuständige Gericht entsprechend seiner eingetragenen Adresse beigelegt werden.
- Diese AGB bilden integraler Bestandteil aller zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den Bestimmungen des Vertrags gelten die Bestimmungen des Vertrags.
- Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit dieser AGB wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigen. Alle anderen Angelegenheiten sollen nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden. Alle ungültigen Bestimmungen dieser AGB sollen durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt werden, deren Sinn und Bedeutung den ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen.
- Die individuelle Zustimmung zu oder Durchführung jeglicher Dokumente oder Bestellungen, egal, ob in Papierform oder online, durch den Käufer bedeutet Anerkennung, Vertretung und Zusicherung, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und die Durchführung im Namen des Käufers durch den Käufer ordnungsgemäß ermächtigt wurde und dass sich der Käufer zu diesen AGB verpflichtet.
- Ein einziges oder mehrmaliges versäumtes Bestehen des Verkäufers auf eine in diesen AGB dargelegte Leistung oder ein Versäumnis des Verkäufers, eines der hier angeführten Rechte auszuüben bedeutet keinen Verzicht auf solche Bedingungen oder Rechte, und berührt nicht das Recht des Verkäufers, auf die Leistung und Konformität in Bezug auf jegliche zukünftige Leistung aus diesen AGB strikt zu bestehen.
- Diese AGB treten am 01.09.2017 in Kraft.